Hersteller | Sany |
Modell | SY215C |
Baujahr | 2021 |
Betriebsst. | 720 |
Preis (EUR) | Preis auf Anfrage |
Motor | Cummins QSB6.7 |
Leistung | 129 kW |
Gewicht | 23550 kg |
SANY SY215C
Baujahr: 2021
Betriebsstunden: 720
DER ALLESKÖNNER, DER ZUPACKT
Als leistungsstarker Allrounder bringt der SANY SY215C Flexibilität und Kraft zusammen. So kann er eine Vielzahl von Aufgaben in den verschiedensten Anwendungen erledigen und lässt sich mit seiner robusten Konstruktion auch bei schwierigen Aufgaben und in rauer Umgebung nicht in Verlegenheit bringen.
DAS VIELSEITIGE KRAFTPAKET
Mit Extras müssen Sie sich beim SANY SY215C nicht groß beschäftigen. Er hat serienmäßig alles dabei, was Sie für ein angenehmes, komfortables Arbeiten benötigen.
› Heizung
› Klimaautomatik*
› Radio mit Lautsprecher
› Armlehnen, einstellbar
› 12-V-Anschluss
› USB Anschluss (Musik)
› Luftgefederter Sitz
› Beheizter Sitz
› Scheibenwischer
› Zusatzsteuerkreis 1 auf Joystick
› Zusatzsteuerkreis 2 auf Joystick
› Dachfenster aufstellbar
› Integriertes Kühlfach
› 10“ Touchdisplay
› Batterietrennschalter
› Fahralarm
› Rundumkennleuchte
› Kamera (hinten)
› Kamera (rechts)
› Handläufe
› Abschließbare Hauben
› Abschließbarer Tankstutzen
› Sicherheitsventile an Arm und Stiel
› Doppeltwirkender Hydraulikkreis für Schnellwechsler inkl. Verrohrung
› Brecher und Scherenkreis proportinal auf Joystick inkl. Verrohrung
› Rotationskreis proportional auf Joystick inkl. Verrohrung
› Ölflussmenge einstellbar für Anbaugeräte
› Öldruck einstellbar für Anbaugeräte
› Arbeitsscheinwerfer LED – Dach vorne
› Arbeitsscheinwerfer LED – Ausleger
› Arbeitsscheinwerfer LED – Plattform
› Arbeitsscheinwerfer LED – Dach hinten
› Stahlkette 600
› Zurrösen
› Automatische Drehzahlanpassung
› Betankungspumpe
› SCR
› DPF
› DOC
› Schwenkbremse
› 2 Fahrgeschwindigkeiten
› Verrohrung für Zusatzsteuerkreis 1
› Verrohrung für Zusatzsteuerkreis 2
› Hauptfilter
› Hydraulische Vorsteuerung der Joysticks Betankungspumpe
Eingabefehler und Irrtümer in diesem Angebot werden ausdrücklich vorbehalten. Entscheidend sind allein die konkreten Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag.